Theater
Wir suchen nicht den Künstler als "höheres Wesen"...
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Bildende Kunst
"Ich hörte auf zu reden, und drückte mich mit meinen Bildern aus..."
"schoen schraeg" >>>
Musik
"Ich hasse den Künstler als 'höheres Wesen' und suche in jedem Menschen den Künstler zu finden."
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Gebührenordnung des Vereins
crazyartists e.V.
Aufgrund des §14 unserer Satzung vom 11. November 2008 ergeht folgende
Gebührenordnung:
§ 1
Der monatliche Mindestbeitrag im Verein beträgt 2,50 €. Mitglieder mit
geringen Einkommen (vgl. Hartz IV) können von diesem Mindestbeitrag befreit
werden und zahlen dafür nur 1,25 € monatlich
§ 2
Die Mitglieder des Chors "Schall & Rausch" zahlen einen jährlichen
Beitrag von 144,00 €.
§ 3
Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zu entrichten, entweder
halbjährlich oder jährlich. Sie sind am 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres
fällig.
§ 4
Der Kassenwart hat auf einen regelmässigen Eingang der Beiträge zu
achten.
Er ist ermächtigt, fällige Beitragszahlungen anzumahnen.
Von dem Beitragsschuldner kann ein Kostenbeitrag in Höhe von 5,00 € für
jede erfolgte schriftliche Mahnung gefordert werden.
§ 5
Jegliche Rückforderungsrechte der Mitglieder wegen zuviel gezahlter
Mitgliedsbeiträge sind ausgeschlossen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft gibt es keine Erstattung zu viel gezahlter
Mitgliedsbeiträge.
Hamburg, den 11. November 2008
Bankverbindung siehe Impressum